Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der FA ELEVATE CONSULTING LIMITED • Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FA ELEVATE CONSULTING LIMITED mit Sitz in Zypern (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von Beratungs-, Vermittlungs- und Dienstleistungen im Bereich Agentur-Skalierung, Infrastruktur und Staffing.
Der Anbieter richtet seine Dienstleistungen vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge werden gesondert gekennzeichnet.
Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
a) Agency Operating System: Aufbau und Implementierung von Geschäftsprozessen, SOPs und Automatisierungen
b) Scalar Staffing: Vermittlung qualifizierter Mitarbeiter
c) Hybrid Partner: Kombination aus Infrastruktur und Staffing
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Unterzeichnung eines individuellen Angebots durch beide Parteien, oder
b) Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter nach Auftragserteilung des Kunden
Bei Terminbuchungen über unsere Website kommt zunächst nur ein Beratungsgespräch zustande, nicht der eigentliche Dienstleistungsvertrag.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
• Bei Unternehmern: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen
• Die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
§ 5 Garantien
Der Anbieter gewährt folgende Garantien:
a) 90-Tage Replacement-Garantie: Bei Staffing-Leistungen erfolgt bei Nicht-Eignung des vermittelten Mitarbeiters innerhalb der ersten 90 Tage eine kostenlose Nachbesetzung. Die Nicht-Eignung muss dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden.
b) 14-Tage Plug & Play Garantie: Bei Infrastruktur-Leistungen garantiert der Anbieter die Funktionsfähigkeit der implementierten Systeme innerhalb von 14 Tagen nach Projektstart. Voraussetzung ist die Mitwirkung des Kunden gemäß Vereinbarung.
§ 6 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere:
• Geschäftsgeheimnisse und interne Prozesse
• Kundendaten und Kontaktinformationen
• Finanzielle Informationen
• Strategische Planungen
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.
§ 8 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Republik Zypern Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Limassol, Zypern, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.